March 7, 2007 @ 8:22 pm
Hehlerei
Wer bei eBay auf Artikel mit 1 Euro Startpreis bietet, kann sich unter Umständen ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei einfangen. Klingt wie ein Witz? Ja, aber leider ist es keiner. Die Vorgeschichte: Ein bei einem Wolfsburger Autohersteller Angestellter entwendete dort froh und munter Werkzeug-Sets, die er dann über einen Mittelsmann auf eBay verkaufte. Die Sache flog natürlich irgendwann auf und nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den guten Mann. Eigentlich sollte die Sache damit erledigt sein, aber weit gefehlt …
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg leitete einen Ermittlungsverfahren gegen 280 Käufer der Ware wegen Verdachts der Hehlerei ein. All diese Käufer hatten den Fehler gemacht, auf die Artikel mit 1 Euro Startpreis zu bieten. Laut der zuständigen Staatsanwältin, hätten die Käufer aufgrund des geringen Startpreises bemerken müssen, das es Hehlerware ist … auch dann, wenn die Endpreise nahe dem marktüblichem Preis lagen.
Ohne weiteren Kommentar.
Quelle: spiegel.de
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Tags: ebay, Recht
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